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BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a StPO
Verletzung rechtlichen Gehörs; unbegründete und verfristete Anhörungsrüge; unbegründeter Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen mangelnder Erreichbarkeit des Verurteilten wegen fehlender Mitteilung über die Erreichbarkeit am Urlaubsort
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 2
Versäumung einer Rechtsmittelfrist wegen mangelnder Erreichbarkeit des Verurteilten wegen fehlender Mitteilung über die Erreichbarkeit am Urlaubsort - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 116
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.2007 - 2 StR 277/06
Anhörungsrüge (Erwiderung des Generalbundesanwalts; willkürliche Verwerfung der …
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
Eine weitere Stellungnahme als diejenige im Antrag auf Verwerfung der Revision vom 24. September 2009 musste der Generalbundesanwalt nicht abgeben und hat er auch nicht abgegeben (vgl. BGH, Beschl. vom 17. Januar 2007 - 2 StR 277/06 m.w.N.). - BGH, 10.10.2007 - 2 StR 169/07
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
Eine Verletzung rechtlichen Gehörs folgt auch nicht daraus, dass der Verwerfungsbeschluss keine eigene Begründung enthielt (vgl. BGH, Beschl. vom 10. Oktober 2007 - 2 StR 169/07 m.w.N.). - BGH, 11.09.1996 - 2 StR 426/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist …
Auszug aus BGH, 17.12.2009 - 1 StR 436/09
Für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist in einem solchen Fall kein Raum (vgl. BGH NStZ 1997, 95).